Übernahme nach der Ausbildung

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28.02.2013 Es ist wieder so weit: Die Übernahme der Azubis, die im Sommer auslernen, muss geregelt werden. Auf der Grundlage des neuen Tarifvertrages von 2012. Dazu haben die Ortsvorstände beschlossen.

Die Ortsvorstandsmitglieder der IG Metall Aalen und Schwäbisch Gmünd wollen alles daran setzen, dass Azubis nach abgeschlossener Ausbildung in unbefristete Arbeit übernommen werden.

Im neuen Tarifvertrag § 4 heißt es: Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass die Ausgebildeten in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung unbefristet in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen.

Sowohl der Ortsvorstand in Aalen als auch der Ortsvorstand der IG Metall Schwäbisch Gmünd haben intensiv über den neuen Tarifvertrag diskutiert und einen Beschluss gefasst, der jetzt und in Zukunft eine Grundlage für die Betriebsräte darstellt. Nachzulesen hier im Download.

Einhellig lehnen die Ortsvorstandsmitglieder den Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung über den voraussichtlichen Bedarf an Auszubildenden ab. Eine solche Vereinbarung würde ausschließlich dazu dienen, den Arbeitgebern alleine das Handlungsfeld beim Fachkräftebedarf zu überlassen.

Die IG Metall begrüßt ausdrücklich Betriebsvereinbarungen über die eine unbefristete Übernahme für alle Auszubildenden und für alle Dual Studierenden.

Letzte Änderung: 28.02.2013