Fragen zur Kurzarbeit

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03.02.2009 Darf ich während der Kurzarbeit einer Nebenbeschäftigung (zum Beispiel in der Landwirtschft) nachgehen?

Darf ich während der Kurzarbeit einer Nebenbeschäftigung (zum Beispiel in der Landwirtschft) nachgehen? Eine Frage, die unsere Kolleginnen und Kollegen interessiert.

Die Antwort: Die Auswirkungen auf die Zahlung des Kurzarbeitergeldes unterscheiden sich danach, ob die Nebenbeschäftigung schon länger besteht oder neu aufgenommen wird.

Besteht die Nebenbeschäftigung schon länger, so hat dies keine Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes.

Wird eine Tätigkeit während der Kurzarbeit neu aufgenommen oder wird eine bestehende Beschäftigung ausgeweitet, so wird das Einkommen angerechnet. Das Kurzarbeitergeld reduziert sich entsprechend.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 179 Abs. 3 SGB III. § 179 SGB III regelt die Berechnung des Kurzarbeitergeldes, die sogenannte Nettoentgeltdifferenz.

Dazu schreibt die Bundesagentur für Arbeit in ihren Informationen für Arbeitnehmer:

"Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezuges von Kug aufgenommenen Beschäftigung, selbstständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, ist das Istentgelt um dieses Entgelt zu erhöhen. Das Nebeneinkommen, das mit einer Nebeneinkommensbescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen ist, wird in voller Höhe, d.h. ohne gesetzliche Abzüge, dem Istentgelt hinzugerechnet."

Anhänge:

Info der IG Metall für Beschäftigte

Info der IG Metall für Beschäftigte

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Informationen der Bundesagentur für Arbeitnehmer

Informationen der Bundesagentur für Arbeitnehmer

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Letzte Änderung: 19.04.2009