Berechnung von Kurzarbeitergeld

Vorschaubild

13.07.2009 Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Online-Rechner entwickelt. Damit kann man ermitteln, wie hoch das Arbeitsentgelt (Netto) bei Kurzarbeit ausfällt.

Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Online-Rechner entwickelt, der ermittelt, wie hoch das Arbeitsentgelt (Netto) bei Kurzarbeit ausfällt. Siehe Link unten.

Je höher der Arbeitsausfall durch Kurzarbeit, desto niedriger wird das Einkommen. Für viele Beschäftigte droht Ebbe in der Haushaltskasse. So weit die Gesetzeslage.

Glück haben alle, die Anspruch auf einen tariflichen Zuschuss bei Kurzarbeit haben. In der Metallindustrie Baden-Württemberg zum Beispiel sichert der tarifliche Zuschuss 80 Prozent des Bruttomonatsentgelts (ohne Mehrarbeit, einschließlich der leistungsabhängigen Variablen), jedoch nicht mehr als das Nettoentgelt.

Dank § 8.2.4 des Manteltarifvertrages liegen bei Kurzarbeit einige Taler zusätzlich in der Lohntüte.

Das hat die IG Metall für ihre Mitglieder erstritten.

Rechtsanspruch haben die Mitglieder IG Metall in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg.

Einen Überblick über weitere tarifliche Regelungen zur Kurzarbeit hat die Hans-Böckler-Stiftung zusammengestellt, siehe Link.

Wird der neue Tarifvertrag zu Kurzarbeit, Qualifizierung und Beschäftigung 2009/2010 im Betrieb angewendet, sind außerdem betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Wer mehr über diese Option wissen will, erfährt mehr unter dem Link zum Tarifvertrag.

Gut, dass die Mitglieder der IG Metall Verbesserungen erstritten haben. Ohne Gewerkschaft sähe es viel schlechter aus.

Wer noch nicht drin ist, kann der IG Metall hier online beitreten.

Letzte Änderung: 13.07.2009