Weíhnachtsgeld

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21.12.2009 Nicht in jedem Fall haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf ein "Weihnachtsgeld". Was wird in Schwäbisch Gmünder Betrieben gezahlt?

Es heißt Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgratifikation, 13. Gehalt oder schlicht Weihnachtsgeld. Wie die Zahlungen zum Jahresende genannt werden, ist egal.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, sondern nur tarif- oder einzelvertragliche Ansprüche.

Auch wenn sich "Weihnachtsgeld" nach einem Geschenk des Arbeitgebers anhört, werden tarifvertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer durch die Gewerkschaften in Auseinandersetzungen mit den Arbeitgeberverbänden erkämpft. Tarifvertragliche Ansprüche sind keine Geschenke der Arbeitgeber.

Auf tarifvertragliche Anspüche kann nicht rechtswirksam verzichtet werden - es sei denn, die Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber oder sein Verband und die Gewerkschaft) schließen einen Vergleich.

Gemäß Tarifvertrag haben die Beschäftigten zum Beispiel in folgenden Betrieben "Weihnachtsgeld" erhalten:

  • Fein: 55 % eines Monatseinkommens (nach dem Tarifvertag über die Absicherung der betrieblichen Sonderzahlung für die Metall- und Elektroindustrie)
  • Mahle: 55 % eines Monatseinkommens (nach dem Tarifvertag über die Absicherung der betrieblichen Sonderzahlung für die Metall- und Elektroindustrie)
  • Leicht Küchen: 70 % eines Monatseinkommens (nach dem Tarifvertag über betriebliche Sonderzahlung in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie)
  • ZF Lenksysteme: 55 % eines Monatseinkommens (nach dem Tarifvertag über die Absicherung der betrieblichen Sonderzahlung für die Metall- und Elektroindustrie), Betrag wurde im Juli 2009 schon gezahlt.

Mehr Informationen für Funktionärinnen und Funktionäre der IG Metall im Extranet, folge dem Link.

Letzte Änderung: 20.12.2009