Meilenstein auf dem Weg zum Equal Pay

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15.12.2010 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen.

Eine Entscheidung mit weit reichenden Folgen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen.

Flexibel und billig - dafür schätzen viele Arbeitgeber die Leiharbeit. Mithilfe der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalagenturen (CGZP) konnten sie jahrelang die Löhne in der Branche drücken und die Metalltarife umgehen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht nun der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen hat, drohen Ver- und Entleihern Nachforderungen in Milliardenhöhe.

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Letzte Änderung: 15.12.2010