Modell- und Formenbau

Vorschaubild

02.07.2013 Nach fast 15 Jahren gibt es wieder reguläre Tarifverträge für die Beschäftigten im deutschen Modell- und Formenbau. Sie bringen viele Vorteile für unsere Mitglieder.

Endlich gelten wieder reguläre Tarifverträge

Nach fast 15 Jahren gibt es wieder reguläre Tarifverträge für die Beschäftigten im deutschen Modell- und Formenbau. Die IG Metall hat im März 2013 mit dem Bundesverband Modell- und Formenbau einen Rahmentarifvertrag vereinbart. Damit sind die langjährigen "christlichen" Tarifverträge vom Tisch.

Der Rahmentarifvertrag der IG Metall gilt für alle Betriebe, die den Modellbauer-Innungen und Vereinigungen in den Ländern Bayern, Württemberg
sowie Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen angehören. Danach gelten folgende Tarifverträge sowie dazugehörige Abkommen und Ergänzungen:

  • Manteltarifvertrag
  • Tarifvertrag Altersversorgung
  • Tarifvertrag über Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld)
  • Lohntarifvertrag
  • Gehaltstarifvertrag
  • Tarifvertrag für Auszubildende

Ab dem Jahr 2014 werden die Löhne und Gehälter zeitgleich mit der Einkommensentwicklung im Tischlerhandwerk im nordwestdeutschen Raum angepasst.

Die Tarifverträge gelten ab 1. April 2013 und regeln neben den Entgelten auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie die Altersvorsorge.

"Christliche" Tarifverträge weg

Die Arbeitgeber hatten ab 1999 Tarifverträge mit so genannten "christlichen"
Gewerkschaften abgeschlossen. Durch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom September 2011 wurde der "christlichen" Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB e.V. (GKH) jedoch die Tariffähigkeit abgesprochen. Mit den nahezu mitgliederlosen "christlichen" Gewerkschaften, die nichts im Kreuz haben, hatten die Arbeitgeber "leichtes Spiel": Unter anderem wurde die Arbeitszeit ohne Bezahlung von 35 auf 40 Wochenstunden heraufgesetzt sowie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekürzt. Die Folge der "christlichen" Tarifverträge für die Modellbauer in den vergangenen Jahren: mehr als zehn Prozent Reallohnverlust.

Die Entgelttabelle kann hier heruntergeladen werden.

Letzte Änderung: 30.06.2013