Tarifergebnis für Leiharbeitsbranche

Vorschaubild

17.09.2013 Neuer Entgelttarifvertrag mit iGZ und BAP vereinbart. Grundentgelt für Leiharbeitsbeschäftigte steigt in drei Stufen ab dem 01.01.2014 um insgesamt 9,6 Prozent im Westen und 12,8 Prozent im Osten.

Tarifergebnis für Leiharbeitsbranche

Berlin - In der Leiharbeitsbranche in Deutschland konnte ein neuer Entgelttarifvertrag durchgesetzt werden. Darauf verständigte sich die Tarifgemeinschaft des DGB mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BAP am Dienstagmorgen in Berlin. Danach steigt das Grundentgelt für Leiharbeitsbeschäftigte in drei Stufen ab dem 1. Januar 2014 um insgesamt 9,6 Prozent im Westen und 12,8 Prozent im Osten. Der Tarifvertrag soll bis zum 31. Dezember 2016 gelten.

Der Mindestlohn wird in einer ersten Stufe im Westen auf 8,50 Euro, zum 1. April 2015 auf 8,80 Euro und zum 1. Juni 2015 auf 9,00 Euro angehoben. Im Osten steigt der Mindestlohn ebenfalls in der Laufzeit auf 8,50 Euro. Der Lohnunterschied zwischen Ost und West wird dabei deutlich reduziert. Zusätzlich wurde erreicht, dass Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Nach den Branchenzuschlägen ist dies eine weitere Verbesserung für Leiharbeitsbeschäftigte im Organisationsbereich der IG Metall.

"Mit dem ausgehandelten Tarifvertrag und insbesondere dem Mindestlohn von 8,50 Euro sichern und verbessern wir die Einkommenssituation für die Leiharbeitsbeschäftigten in Deutschland erheblich", sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Zusammen mit den von der IG Metall ausgehandelten Branchenzuschlägen für den Einsatz in der Metall- und Elektroindustrie komme man dem Ziel fairer Entlohnung einen "deutlichen Schritt" näher, so Schwitzer. "Die Änderungen im Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag sorgen dafür, dass Arbeitszeitkonten nicht missbraucht und Ansprüche der Beschäftigten gesichert werden", sagte die Tarifexpertin.

Gleichzeitig betonte Schwitzer, dass der Tarifvertrag kein Allheilmittel weder für immer noch fehlende Lohnuntergrenzen in vielen Branchen noch generell gegen den Missbrauch von Leiharbeit sei. Ungeachtet der ausgehandelten Tarifregelung für die Leiharbeitsbranche drängt die IG Metall deshalb darauf, Leiharbeit grundsätzlich auf den eigentlichen Zweck - das Abfedern von Auftragsspitzen - zurückzustutzen. "Die Tarifparteien allein können aber die Probleme nicht lösen, die von einer neoliberalen Politik verursacht wurden", so Schwitzer.

"Die Aufgabe liegt darin, Leiharbeit nicht als Instrument zum Lohndumping einzusetzen und auch das systematische Ausweichen in Werkverträge zu bekämpfen", sagte Schwitzer. "Die Politik darf hier nicht rum eiern, sondern muss durch klare gesetzliche Regelungen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen: durch eine Begrenzung der Verleihdauer und die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots."

Das Tarifergebnis, das erst nach Zustimmung aller Seiten zum 1. November 2013 wirksam wird, ist Teil eines Gesamtpakets, in dem neben dem Entgelt auch verschiedene Manteltarifbestimmungen, unter anderem zu Ausschlussfristen, zur Eingruppierung und zu den Arbeitszeitkonten präzisiert werden. Die Tarifkommission der IG Metall berät die Ergebnisse am heutigen Dienstag (17.09.) in Frankfurt am Main.

IG Metall Vorstand
Pressestelle

Letzte Änderung: 17.09.2013