Unterstützung für Gerhard Büttner

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14.10.2013 Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Angriff abgewehrt: Gerhard Büttner bleibt Gesamtbetriebsratsvorsitzender bei VW Wagenblast.

AALEN (oap) - Gerhard Büttner bleibt Gesamtbetriebsratsvorsitzender bei VW Wagenblast.

Mehr als 70 Kolleginnen und Kollegen waren am Freitagvormittag zum Kammertermin des Arbeitsgerichts in den kleinen Saal der Stadthalle Aalen gekommen, um ihren Kollegen Gerhard Büttner zu unterstützen. "Dieses Prozess ist so unwirklich wie das Wetter", schimpfte Josef Mischko, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Aalen, vor der Stadthalle und stimmte kämpferisch auf das Verfahren ein. Hier gab es Kaffee und belegte Brötchen für die Kolleginnen und Kollegen, die für die Unterstützung von Gerhard Büttner extra Urlaub genommen hatten.

Die Sitzung des Arbeitsgerichts war von der vorsitzenden Richterin aufgrund der großen Solidarität seitens der Kollegen kurzfristig in die Stadthalle verlegt worden, da zur Güterverhandlung im Mai der kleine Saal des Arbeitsgerichts aus allen Nähten geplatzt war. Im Saal war es dann mucksmäuschenstill, als die Richterin für alle verständlich die Spielregeln während eines Gerichtstermins erklärte. Da es hier um Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber VW Wagenblast und dem Betriebsrat ginge, seien die Kontrahenten Beteiligte und nicht Kläger und Angeklagter, erläuterte die Richterin.

Die Geschäftsleitung der Firma Wagenblast warf Büttner Amtsmissbrauch in fünf Fällen vor und wollte ihn mit einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht aus den Ämtern des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses entfernen lassen. Büttner habe beim Arbeitskampf im Jahre 2012 in seiner Funktion als Betriebsrat zum Arbeitskampf aufgefordert, war eine der Hauptvorwürfe seitens der Geschäftsleitung von VW Wagenblast. In zwei Fällen wurde Büttner Nötigung vorgeworfen. Zudem habe Büttner Betriebsgeheimnisse weitergegeben. Schließlich habe er bei einer Betriebsversammlung eine Drittfirma daran gehindert, ihrer Arbeit nachzugehen, ohne sich dies zuvor von der Geschäftsleitung genehmigen zu lassen.

Zu dem Vorwurf des Streikaufrufs stellte Rechtsanwalt Frank Berger fest, dass die Unterschrift als Betriebsrat automatisch an die E-Mail angehängt würde. Dies sei aber keinesfalls mutwillig geschehen. Nachdem die Geschäftleitung diesen Vorwurf erst nach elf Monaten zur Sprache gebracht habe, könne dies auch nicht so "drastisch" sein, führte Berger aus. Die Vorwürfe der Nötigung wies er als haltlos zurück. Bei der fraglichen Betriebsversammlung habe Büttner erst nachdem er von der Geschäftleitung niemanden angetroffen hatte, die Drittfirma gebeten, mit dem Abdampfen von Autos aufzuhören, weil in Anbetracht der Lautstärke die Durchführung der Betriebsversammlung unmöglich gewesen sei. Die Arbeitgeberseite versuche hier, Kleinigkeiten "zu einem Elefanten aufzublasen", meinte Berger.

Nach einer Unterbrechung der Verhandlung präsentierten die Vorsitzende und ihre zwei ehrenamtlichen, fachlich versierten Richter einen Vergleich, der nach mehrmaligen weiteren Unterbrechungen, bei denen fast an jedem Wort gefeilt wurde, schließlich von beiden Seiten akzeptiert und von den Zuschauern mit großem Applaus begrüßt wurde. Büttner darf als Betriebsrat nicht zum Streik aufrufen. Auch darf er außerhalb seiner betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit nur nach Rücksprache mit der Betriebsleitung Arbeitsanweisungen an betriebsfremde Dritte geben. Einig war man sich darüber, dass sich alle Beteiligten in Zukunft wechselseitig auch in strittigen Punkten um einen sachlichen Umgangston im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bemühen.

"Bei einem Vergleich gibt es keine Sieger oder Verlierer", meinte die vorsitzende Richterin erleichtert. Damit verringere sich das Konfliktpotenzial, so die Richterin. "Das ist ein guter Tag für das Betriebsratsrecht. Gerhard Büttner ist und bleibt im Amt. Das war heute das Wichtigste", freute sich Mischko. Rechtsanwalt Berger fügte hinzu: "Mit dem Vergleich wurden alle Vorwürfe gegen Gerhard Büttner beerdigt. Was im Vergleich steht, steht ja schon im Betriebsverfassungsgesetz. Damit können wir gut leben."

Auch Brigitte Wagenblast, Geschäftsführerin von VW Wagenblast, zeigte sich zufrieden und attestierte der vorsitzenden Richterin gute Arbeit. "Auf dieser Grundlage können wir nun in einem vernünftigen Verfahren daran arbeiten, den Betriebsfrieden wieder herzustellen", meinte auch Prokurist Paul Wagenblast.

Josef Mischko und Gerhard Büttner bedankten sich für die großartige Unterstützung bei den vielen Zuhörerinnen und Zuhörern.

Bericht und Fotos: oap

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Unterstuetzung vor dem Arbeitsgericht am 11.10.2013

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Letzte Änderung: 14.10.2013