BR I Seminar

Bildung in der IG Metall: Klar. Kompetent. Kollegial.

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der dazugehörigen Rechtsprechung zur Stellung des Betriebsrates als Interessenvertretung abhängig Beschäftigter im Betrieb.

Termin:

23.09.2018 18:00 Uhr bis 28.09.2018 16:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Landgasthof Rössle
Ortsstraße 22
74597 Stimpfach-Rechenberg

Seminarinhalt

  • Betrieb und Betriebsrat werden durch die Teilnehmenden vorgestellt
  • Funktionen, Rechte und Pflichten des Betriebsratsmitglieds und des Betriebsratsgremiums, Standortbestimmung des Betriebsrats als Interessenvertretungsorgan der Beschäftigten
  • Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung
  • Entstehung und Zweck einer demokratischen Betriebsverfassung
  • Die Kaskade der Informations-, Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz im allgemeinen Überblich
  • Pflichten des Arbeitgebers aus dem Betriebsverfassungsgesetz im allgemeinen Überblick
  • Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Beteiligung der Beschäftigten an der Betriebsratsarbeit

Freistellung
Der Bildungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX besagt, dass der Arbeitgeber die Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freizustellen hat. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG bzw. § 179 Abs. 8 SGB IX auch verpflichtet, alle mit dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Seminargebühr) zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das betreffende Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung im Betrieb erforderlich sind.

Anmeldungen erfolgen direkt über die BIKO.

Anhang:

Seminarausschreibung

Seminarausschreibung

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Letzte Änderung: 25.06.2018