Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung

IG Metall Bildung

Gemäß § 177 Abs. 5 SGB IX finden alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. Okt. bis 30. Nov. die Wahlen der SBV statt. Dieses Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Einleitung und den Ablauf der Wahlen

Termin:

03.09.2018 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Hotel Restaurant Feyrer
Bahnhofstr. 18
89250 Senden

Seminarinhalt

  • Rechtliche Grundlagen des SGB IX und der

Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretung -
SchwbVWO

  • Vorgehen bei der Vorbereitung und Durchführung der

Wahl im vereinfachten und förmlichen Verfahren

  • Wahl zur Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung
  • Mitteilung des Wahlergebnisses
  • Was folgt nach der Wahl?
  • Fragen und Diskussion
Freistellung
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX
erfolgt die Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Nach § 40 BetrVG bzw. § 179 Abs. 8 SBG IX
ist der Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, die mit
dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten (Unterkunft,
Verpflegung, Fahrtkosten und Seminargebühr) zu
übernehmen. Voraussetzung für die Freistellung nach
§ 37 Abs. 6 BetrVG und die Übernahme der Seminarkosten
ist die ordnungsgemäße Beschlussfassung des
Betriebsrats. Für die Schwerbehindertenvertretung gelten
die Bestimmungen nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Anhang:

Flyer

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Letzte Änderung: 05.07.2018