Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
- Termin:
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03.09.2018 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Veranstaltungsort:
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Hotel Restaurant Feyrer
Bahnhofstr. 18
89250 Senden
Seminarinhalt
- Rechtliche Grundlagen des SGB IX und der
Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretung -
SchwbVWO
- Vorgehen bei der Vorbereitung und Durchführung der
Wahl im vereinfachten und förmlichen Verfahren
- Wahl zur Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung
- Mitteilung des Wahlergebnisses
- Was folgt nach der Wahl?
- Fragen und Diskussion
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX
erfolgt die Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Nach § 40 BetrVG bzw. § 179 Abs. 8 SBG IX
ist der Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, die mit
dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten (Unterkunft,
Verpflegung, Fahrtkosten und Seminargebühr) zu
übernehmen. Voraussetzung für die Freistellung nach
§ 37 Abs. 6 BetrVG und die Übernahme der Seminarkosten
ist die ordnungsgemäße Beschlussfassung des
Betriebsrats. Für die Schwerbehindertenvertretung gelten
die Bestimmungen nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Letzte Änderung: 05.07.2018