Kurzarbeitergeld

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08.01.2009 Kurzarbeitergeld kann ab 1. Januar 2009 bis zu 18 Monate lang gezahlt werden. Die Verlängerung soll helfen, Arbeitsplätze zu erhalten.

Am 1. Januar tritt die neue Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld in Kraft. Der mögliche Bezug von Kurzarbeitergeld wird damit auf 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht. Damit können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld erhalten, die mit der Kurzarbeit vor dem 1. Januar 2009 beginnen mussten.

Mehr unter dem Link auf das Bundesministeriiums für Arbeit und Soziales.

Letzte Änderung: 19.04.2009