Mehr Rente durch Tarifvertrag
Ein neuer Tarifvertrag bringt den Beschäftigten der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie eine bessere Altersvorsorge. Der Tarifvertrag gilt für die Tarifgebiete Baden-Württemberg sowie für Hamburg/Schleswig-Holstein, Niedersachsen/Bremen und Westfalen.
Die beiden Tarifverträge "Vermögenswirksame Leistungen" und "Entgeltumwandlung" wurden hier zusammen gefasst.
Wesentliche Eckpunkte sind:
- Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, den Beschäftigten ein Angebot zur Altersvorsorge zu machen.
- Er zahlt einen Altersvorsorgegrundbetrag für den Arbeitnehmer in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ein.
- Dieser Grundbetrag beträgt das 25fache des Ecklohns, derzeit etwa 360,- Euro/Jahr.
- Mit jeder Entgelterhöhung steigt dieser Betrag dynamisch.
- Auszubildende erhalten den vollen Betrag.
- Der Arbeitnehmer kann diesen Betrag durch seine Entgeltumwandlung aufstocken.
Wer mehr wissen will: Hier kann der "Der Navigtor für die Tarifrente" heruntergeladen werden. Diese Info-Broschüre wird in den nächsten Wochen in den Betrieben der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie verteilt. Mit Beratungs-Scheck für IG Metall-Mitglieder.
Informationen gibt es auch beim Link Metallrente.
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Letzte Änderung: 26.06.2009