Wenn Arbeitslosigkeit droht ...
Die aktuelle Krise bringt Kurzarbeit, auslaufende Leiharbeitsverträge, Firmeninsolvenzen und am Ende Kündigungen in riesigem Ausmaß hervor. Die IG Metall versucht mit allen Mitteln, Kündigungen zu verhindern. Das gelingt aber nicht immer.
Wenn schließlich doch Entlassungen drohen, informieren wir die hiervon
betroffenen Mitglieder rechtzeitig über ihre Handlungsmöglichkeiten.
Erwerbslose sind in der IG Metall keine Mitglieder zweiter Klasse. Sie haben die dieselben satzungsmäßigen Rechte wie die Mitglieder, die
im Betrieb beschäftigt sind.
Eine Broschüre enthält Infos und Tipps für den Fall drohender Arbeitslosigkeit und informiert über die notwendigen weiteren Schritte, welche Fristen zu beachten sind, wie Leistungsansprüche geltend gemacht werden
müssen und wie Sperrzeiten und
andere Sanktionen vermieden werden können.
Arbeitslosigkeit ist ein gesellschaftliches Problem. Den hiervon betroffenen Mitgliedern gebührt unsere volle Unterstützung.
Letzte Änderung: 14.10.2009