Erfolg in erster Instanz

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21.05.2010 Das Arbeitsgericht Stuttgart (Kammer Aalen) hat die ZFLS dazu verurteilt, den Kollegen Guiseppe Ripepi weiterzubeschäftigen.

Erfolg in erster Instanz: Das Arbeitsgericht Stuttgart (Kammer Aalen) hat die ZF Lenksysteme in Schwäbisch Gmünd dazu verurteilt, den Kollegen Guiseppe Ripepi weiterzubeschäftigen.

Unser Kollege Guiseppe Ripepi hatte mit Hilfe des DGB-Rechtsschutzes gegen die ungerechtfertigte fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses geklagt. Nachdem eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen war, hat der Richter beim Kammertermin entschieden, dass der Kollege Ripepi bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens von der ZF Lenksysteme weiter zu beschäftigen ist.

Leider ist dies nur ein erster Erfolg für Guiseppe Ripepi: "Ich hänge völlig in der Luft", erklärt unser Kollege. "Zwar habe ich in der 1. Instanz Recht bekommen, aber ich stehe immer noch auf der Straße. Und ich bekomme auch keinen Lohn, sondern muss vom Arbeitslosengeld leben. Die ZFLS will offensichtlich erst alle weiteren Rechtsmittel ausschöpfen. Nach außen bin ich cool, aber nachts hält mich das Thema wach. Ich weiß nicht, wie es weitergeht. Ich wünsche mir, dass sich der Betriebsrat der ZFLS in Schwäbisch Gmünd jetzt für mich stark macht."

Die IG Metall wird den Kollegen Guiseppe Ripepi weiterhin nach Kräften unterstützen und wünscht ihm alles Gute für diese schwierige Lebensphase.

Wir werden weiter berichten.

Letzte Änderung: 21.05.2010