Veranstaltungstipp

Bausteine gegen prekaere Beschaeftigung - Sichere Jobs statt Leiharbeit!

09.10.2016 Diskussionsveranstaltung in der VHS am Münsterplatz am 13. Oktober um 19.30 Uhr: Ist Arbeit ein Menschenrecht? Leih- und Zeitarbeit in der Kritik.

Arbeit ist mehr als ein Mittel zur Erhaltung des Lebensunterhalts. Arbeit gibt dem Leben einen Sinn, sie stärkt die persönliche Entwicklung und sie stiftet gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb ist die Frage, ob die Arbeitsbedingungen menschenwürdig sind, essentiell.

Leih- oder Zeitarbeit ist eines der aktuellen Themen in Deutschland. Die Kritik lautet: Durch die unterschiedliche Bezahlung von Zeitkräften und Stammpersonal werde ein "Menschenrecht tagtäglich missachtet". Denn in der Menschenrechtscharta von 1948 steht in Art. 23 klipp und klar: "(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, ... auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. (2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit." Der völkerrechtlich verbindliche, auch von Deutschland ratifizierte UN-Sozialpakt von 1976, bestärkt diese Rechte ausdrücklich.

Wie sieht die Wirklichkeit aus? Die Deregulierung der "Arbeitnehmerüberlas-sung" (Hartz-Gesetzgebung) hat das "Vermieten von Arbeitskräften" zu einem einträglichen Geschäft gemacht. Der Anteil der Leiharbeiter ist im produzierenden Gewerbe auf 5 Prozent der Beschäftigten gestiegen. Die Menschen in Leiharbeit verdienen deutlich weniger, haben weniger Rechte und werden oftmals als Menschen zweiter Klasse behandelt. Die soziale Absicherung bei Krankheit und im Alter ist schlecht. In der Praxis werden die gesetzlichen Anforderungen unterlaufen. Die Gewerkschaften wenden sich gegen diesen Missbrauch.

Wie kann in einem der reichsten Länder der Erde menschenwürdige Arbeit und ein gutes Leben verwirklicht werden? Felicitas Nick, IG Metall Schwäbisch Gmünd, und Dr. Reinhard Nowak, VHS-Leiter a.D., laden zur Diskussion ein.

Anhang:

VHS-Programm "Arbeit im Blick"

VHS-Programm "Arbeit im Blick"

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Letzte Änderung: 09.10.2016