Zukunft bei Geiger Industrielackierung

28.10.2007 Der Weg für die Zukunft der Firma gestaltet sich schwierig. Der Betriebsrat, die Beschäftigten, IG Metall und Insolvenzverwaltung halten dennoch an der Fortführung des Betriebes und der Beschäftigung fest.

Mit der Insolvenz treten Umstände bei Geiger Industrielackierung an das Tageslicht, welche das Ausmaß an Mißmanagement erst richtig deutlich machen. Der Weg aus der Krise und die Ebnung einer Zukunft ist dennoch möglich. Ein sehr steiniger Wege, so dass Betriebsrat und IG Metall mit der Insolvenzverwaltung um die Ausgestaltung gerungen haben. Ziel der Interessensvertretung der Beschäftigten ist es hierbei, so wenig wie möglich an Personal abzubauen.

Ein Personalabbau konnte dennoch nicht gänzlich vermieden werden. Die Wirtschaftlichkeit einzelner Produkte ist katastrophal, zusätzlichen kommen Versäumnisse der alten Gesellschafter zu tragen, welche Auflagen und Investitionen mit sich bringen um die Firma überlebensfähig zu halten.

Ohne Zweifel, leisten die Beschäftigten bei der Fa. Geiger Industrielackierung gute Arbeit. Den Beschäftigten trifft keine Schuld an der Misere. Eklatante Managementfehler und Versäumnisse sind die Ursache für den Zustand und die aktuellen Entlassungen.

Ursprünglich sollten über 80 Beschäftigte der Stammbelegschaft entlassen werden. In gemeinsamen Anstrengungen zwischen Betriebsrat, IG Metall und Insolvenzverwaltung konnte die Anzahl auf 56 Beschäftigte reduziert werden. Der Abbau von Leiharbeit, bis auf ein Maß an krankheitsbedingter Vertretung, die Fortführung der Produktion auf der Hydro I Anlage in Einschicht, sowie die konsequente Besetzung aller bedeutsamen Funktionen mit Stammbeschäftigten ermöglichte die Reduzierung der Anzahl an Entlassungen. Ein vereinbarter Interessenausgleich und Sozialplan regelt den schmerzhaften Personalabbau.

Neben der Sozialauswahl, wurde auch ein Abfindungsregelung gemäß der Insolvenzverordnung vereinbart. Hinzu kommt, dass die Insolvenzverwaltung sich vertraglich Verpflichtet hat eine zügige Befriedigung der Sozialplansprüche zu organisieren. Dies beinhaltet auch die Absicht Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen der Kolleginnen und Kollegen zu leisten. Anders als bei Sozialplänen in anderen Betrieben, ist im Falle der Insolvenz die Auszahlung der Abfindung erst am Ende des Insolvenzverfahren üblich. Dies kann sich Jahre hinziehen.

Zudem wird die Insolvenzverwaltung, Betriebsrat und IG Metall alle erdenklichen Möglichkeiten ausschöpfen um den von der Entlassung betroffenen Kolleginnen und Kollegen bei der Arbeitsplatzsuche außerhalb des Unternehmens zu helfen.

Für weiterhin rund 140 Beschäftigten bei Geiger zuzüglich einer geringen Anzahl von Leiharbeitnehmern, wird alles erdenkliche getan um die Zukunft der Fa. mit einem neuem Inhaber und Investor abzusichern.

Letzte Änderung: 21.11.2007