GfO: Belegschaft soll weiter verzichten
"Die GfO Gesellschaft für Oberflächentechnik mbH steht für modernste technische und optische Veredelung von Oberflächen. Sie beschichtet Kunststoff-Formteile mit Metallen, Oxiden und transparenten Lacken - auch selektiv." So stellt sich GfO der Welt im Netz vor.
Der Beitrag, den die Belegschaft in den letzten 5 Jahren zur Gesundung des Unternehmens aufgebracht hat, beläuft sich mittlerweile auf über 5 Millionen Euro. Seit 2002 Verzicht, zuerst in einem Sanierungs-Tarifvertrag, denn per Ergänzungstarifvertrag.
Jetzt argumentiert die Geschäftsführung: Der Wendepunkt sei zwar erreicht, im Jahr 2007 habe GfO wieder Gewinne erwirtschaftet; das sei aber noch nicht genug, um wieder alle tariflichen Leistungen an die Belegschaft weiterzugeben.
In der Belegschaft ist die Stimmung angespannt. Viele Beschäftigte wollen nicht noch mehr Opfer bringen. Viele fühlen sich unter Druck gesetzt und zum Verzicht genötigt. Sie fragen sich, wie sie weitere Verluste in der Haushaltskasse verkraften können.
Die Botschaft der Geschäftsführung ist deutlich: Verzicht auf tarifliche Standards. Schlecht bezahlte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zeugen von der praktizierten Tarifflucht. Einzelne Menschen sind nun schon seit über vier Jahren bei GfO als Leiharbeiter eingesetzt. Für die Stammbelegschaft ist das entmutigend.
Trotz umfangreicher Beraterleistungen steht das Unternehmen noch nicht auf gesunden Beinen. Peter Müller hat in einer Betriebsversammlung am 20. Februar signalisiert, dass die IG Metall sich angesichts dieser Lage Gesprächen nicht verweigert - allerdings nur mit ausdrücklichem Votum der IG Metall-Mitglieder. Diese sind zu einer Mitgliederversmmlung eingeladen. Am 13. März soll um 13.30 Uhr eine gemeinsame Position diskutiert und verabredet werden. Die Versammlung findet während der Arbeitszeit schichtübergreifend und bezahlt statt. Eingeladen sind alle Beschäftigten; auch die, die noch nicht zur IG Metall gehören. Auch deren Meinung ist gefragt. Mit entscheiden über tarifliche Angelegenheiten dürfen allerdings nur die IG Metall-Mitglieder.
Letzte Änderung: 02.03.2008