Elterngeld
Wenn die Eltern eines nach dem 1. Januar 2007 geborenen Kindes vor dessen Geburt die Lohnsteuerklassen geändert haben und die Mutter, die Elterngeld beansprucht, deswegen ein höheres Nettoeinkommen bezieht als vor dem Steuerklassenwechsel, ist die Elterngeldhöhe auch nach diesem zeitweise höheres Nettoeinkommen zu bestimmen.
Das hat das Sozialgericht Dortmund am 28. Juli 2008 unter dem Aktenzeichen S 11 EG 8/07 entschieden.
Link:
Letzte Änderung: 02.09.2008