IG Metall fordert Pendlerzulage

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07.01.2009 Warum das Bundesverfassungsgericht die alte Rechtslage bei der Pendlerpauschale wieder hergestellt hat und warum eine Pendlerzulage gerechter wäre ...

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer gekippt hat, gilt wieder die Absetzbarkeit ab dem ersten Kilometer. Die IG Metall begrüßt diese Entscheidung, stellt jedoch auch klar: Die alte Regelung begünstigt immer noch die Besserverdienenden.

Besser wäre eine Pendlerzulage von zehn Cent je Kilometer. Damit würden die meisten Pendler gegenüber der derzeitigen Regelung besser dastehen. Pendler mit einem höheren Einkommen bekämen allerdings dann vom Finanzamt weniger Geld erstattet als bei der alten Regelung.

Die aktuelle Ausgabe von "Wirtschaft aktuell" erklärt u.a. an Beispielen, welche Vorteile ein Zuschuss für jeden Kilometer zur Arbeit hätte und was Pendler und Pendlerinnen tun müssen, um an ihr Geld zu kommen.

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Anhang:

Wirtschaft aktuell zur Pendlerpauschale

Wirtschaft aktuell zur Pendlerpauschale

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Letzte Änderung: 07.01.2009