Tipps für Familien
2009 sind sind wichtige Gesetzesänderungen bzw. -neuerungen in Kraft
getreten, die von frauenpolitischer und familienpolitischer Relevanz sind.
Sie umfassen u.a. die Einführung eines optionalen Faktorverfahrens beim Lohnsteuerabzug für Ehegatten, die Erhöhung der Kindergeldes und des Kinderfreibetrages, die Einführung eines Schulgeldes für Kinder von Hartz IV-Empfängern und -innen und den Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten oder in einer Tagespflege ab August 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sowie das Ziel, dass bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Platz in einem Kindergarten oder bei einer Tagesmutter vorhanden sein muss.
Auch beim Elterngeld und Elternzeit gibt es Änderungen. So gilt jetzt ein einheitlicher Mindestbezug des Elterngeldes von zwei Monaten. In speziellen Fällen kann es Elterngeld auch für Großeltern geben.
Eine Kurzübersicht der Regelungen unter dem angegebenen Link.
Letzte Änderung: 06.02.2009