AT-Angestellte und Tarifvertrag
AT-Angestellte und Tarifvertrag
"... ich bin AT-Angestellter (...), IG Metall, Tarifvertrag und der Betriebsrat können nichts für mich regeln ...". Solche oder ähnliche Aussagen sind immer wieder zu hören.
Zur Klarstellung: Regelt der Arbeitsvertrag ein "Außertarifliches Arbeitsverhältnis" und ist diese Person weiterhin berechtigt an der Betriebsratswahl (aktives wie passives Wahlrecht) teilzunehmen, gilt für diesen Personenkreis das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates; d.h. z.B. Lage und Verteilung der Arbeitszeit, Genehmigung von Überstunden, Anordnung von Kurzarbeit und Entgeltgestaltung.
Ist die Person mit dem "AT-Vertrag" Mitglied der IG Metall und der Arbeitgeber seinerseits tarifgebunden, so gilt selbstverständlich der Tarifvertrag, wenn AT-Angestellte im Geltungsbereich nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Es kommt dabei - wie immer - auf den Wortlaut des Tarifvertrages an.
Der Entgelt-Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg gilt auch für AT-Angestellte; so das BAG-Urteil vom 09.11.2005 - 5 AZR 105/05 - NZA 2006, 231.
aus: Kurz und bündig Nr. 1/2010. Praktische Informationen für
die Betriebsratsarbeit von der IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg.
Letzte Änderung: 31.03.2010