Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz

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23.07.2010 Was Betriebsräte unternehmen, damit die Hitze am Arbeitsplatz erträglicher wird. Beispiele aus den Betrieben. Tipps der IG Metall.

Die Sommerhitze ist derzeit in vielen Betrieben ein echtes Problem. Wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz auf über 30 oder sogar 40 Grad steigen, sind die Menschen extrem belastet. Hier ist die Interessenvertretung gefragt. Was unternehmen Betriebsräte, damit die Hitze erträglicher wird?

In den Betrieben im Schwäbisch Gmünder Raum haben Betriebsräte unterschiedliche Maßnahmen angeregt und mit den Arbeitgebern vereinbart.

Bei TRW Automotive in Alfdorf hat der Betriebsrat beispielsweise durchgesetzt, dass die Produktionshallen und die Büroräume in den kühlen Morgenstunden grundlich gelüftet werden. Mobile Klimaanlagen kommen zum Einsatz, wenn in Arbeitsräumen die Temperatur über die 30-Grad-Marke steigt. In der Kunststoff-Produktion sorgt ein neu eingebauter Lüftungskanal für Frischluft. Der Arbeitsbeginn kann um eine Stunde vorgezogen werden. Im Angestelltenbereich wird außerdem eine Gefährdungsanalyse nach dem Arbeitsschutzgesetz durchgeführt.

Das Lüften der Hallen ist auch bei Leicht Küchen in Waldstetten gewährleistet. Ein Werkschutz ist extra beauftragt, in der Nacht und in den frühen Morgenstunden kühle Luft in die Hallen zu lassen. Bei hohen Temperaturen spendiert die Geschäftsleitung mittags allen ein Eis.

Bei ZF Lenksysteme kommen Ventilatoren zum Einsatz. Tee wird kostenlos verteilt. An den Wochenenden wird das Mineralwasser zu niedrigeren Preisen abgegeben.

Bei Mahle in Lorch hat der Betriebsrat mit der Werkleitung ausgehandelt, dass an Hitzetagen neben den üblichen Pausen zusätzliche Erholpausen von 5 Minuten je Stunde genommen werden können. Klettert das Thermometer über 35 Grad, können sich die Beschäftigten sogar alle halbe Stunde in extra gekühlten Aufenthaltsräumen erfrischen. Natürlich ist auch vereinbart, wo und wann die regelmäßigen Temperatur-Messungen durchgeführt werden. Es wird ein Messprotokoll erstellt.

In den meisten Betrieben bekommen die Beschäftigten kostenloses Trinkwasser.

Eine 'neue Arbeitsstätten-Regel bietet mehr Schutz vor Sommerhitze. Grundsätzlich gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Höhere Temperaturen als 26 Grad sind nur zulässig, wenn die Außentemperatur ebenfalls die 26 Grad-Marke übersteigt und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen installiert sind.

Lest dazu im Anhang, worauf Betriebsräte achten müssen. Tipps für den Arbeitsplatz können hier heruntergeladen werden.

Anhang:

Tipps für den Arbeitsplatz bei Sommerhitze

Tipps für den Arbeitsplatz bei Sommerhitze

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Letzte Änderung: 21.07.2010