Gegen Diskriminierung

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04.08.2010 Wer wegen seines Alters, einer Behinderung, seines Geschlechts oder seiner Religion benachteiligt wird ...

Wer wegen seines Alters, einer Behinderung, seines Geschlechts oder seiner Religion benachteiligt wird, der kann sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 berufen.

Ziel des Gesetzes ist es, rassistische Diskriminierungen oder jene, die wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind, zu verhindern oder zu beseitigen. So heißt es im ersten Satz des Gesetzes.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat Informationen zum Gesetz, Regelungen, wichtige Urteile und Initiativen gegen Diskriminierung zusammengesetellt. Folge hier unten dem Link zur Antidiskriminierungsstelle.

Letzte Änderung: 04.08.2010