Jugendarbeitsschutz

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18.08.2010 Vor 50 Jahren wurde das erste Jugendarbeitsschutzgesetz der Bundesrepublik erlassen. Jetzt drohen Einschränkungen.

Am 9. August 1960 verabschiedete der Deutsche Bundestag zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein umfassendes Gesetz, das sowohl das Verbot der Kinderarbeit als auch Jugendarbeitsschutzvorschriften enthielt. Bis dahin war lediglich ein altes Gesetz mit zahllosen Ausnahmeregelungen aus dem Jahr 1938 gültig. Zwar entsprachen die gesetzlichen Bestimmungen bei weitem nicht den Forderungen der Gewerkschaften, aber es war ein erster Schritt getan.

Allerdings wurden trotz des Gesetzes immer wieder drastische Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgestellt. Die Gewerkschaften bezifferten ihre Zahl auf jährlich über eine Million Fälle.

Nun sollen die Schutzbestimmungen eingeschränkt und aufgeweicht werden. Die Bundesregierung hat mit ihrem Koalitionsvertrag erste Fakten geschaffen. Darin findet sich unter der Überschrift "Tourismus" der Satz: "Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut." Eine derartige Diffamierung des Jugendarbeitsschutzes als "Ausbildungshemmnis" muss scharf zurückgewiesen werden.

Die bestehenden gesetzlichen Schutzbestimmungen müssen erhalten bleiben. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist eines der wesentlichen Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vor Überlastung.

Mehr zum Jugendarbeitsschutzgsetz und den Aktionen der DGB-Jugend findet ihr hier unter dem Link.

Anhang:

Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz

Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz

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Letzte Änderung: 17.08.2010