Tariftreuegesetz für Baden-Württemberg
Dazu erklärt der DGB Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung:
DGB-Landesvorsitzender Nikolaus Landgraf: "Nur so kann Lohn-Unterbietungswettbewerb gestoppt und gleicher Lohn für gleiche Arbeit realisiert werden."
Der DGB Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion für ein baden-württembergisches Tariftreuegesetz. Damit greift die SPD-Landtagsfraktion eine langjährige DGB-Forderung auf. "Mit diesem Gesetz könnte der in Baden-Württemberg bislang gesetzlich legitimierte und offenbar von der Landesregierung gewollte Lohn-Unterbietungswettbewerb von Anbietern bei öffentlichen Ausschreibungen zumindest deutlich eingedämmt werden", sagt Nikolaus Landgraf, Vorsitzender des DGB Baden-Württemberg.
Landgraf weiter: "Mit diesem Gesetzentwurf würden Schlupflöcher für Lohndumping, schlechte Arbeitsbedingungen und unzureichende Qualifikationen in Unternehmen gestoppt, die öffentliche Aufträge erhalten. Im Hinblick auf den Wegfall der Übergangsfristen für Freizügigkeit mit den mittel- und osteuropäischen EU-Ländern am 1. Mai 2011 besteht ohne ein solches Tariftreuegesetz die Gefahr, dass aus diesen Schlupflöchern gigantische Einfallstore für Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen werden. Der SPD-Entwurf ist ein praktikabler, sozialer und Diskriminierung vermeidender Ansatz", so Landgraf.
Zum Parlamentsantrag der SPD-Fraktion "Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung" stellt Landgraf fest: "Er kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Beratungen im Bundesrat über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes muss die Landesregierung nun Farbe bekennen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern Ministerpräsident Stefan Mappus auf, sich für erhebliche Nachbesserungen des Entwurfes einzusetzen.
Denn im derzeitigen Gesetzesentwurf findet sich keinerlei Regelung, wie die Leiharbeitsbeschäftigten zukünftig vor Lohndumping geschützt werden sollen. Diese Beschäftigten erhalten oft zwischen 25 bis 50 Prozent weniger Entgelt als Stammbeschäftigte - und das bei gleichwertiger Tätigkeit. Auch andere Lohnbestandteile, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge, fallen vielfach niedriger aus als für die Stammbelegschaft. "Dieser Zustand ist nicht länger haltbar. Das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" muss gelten."
Flankierend hierzu brauchen wir in der Leiharbeit einen Mindestlohn. Nur so kann der Beginn der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 ohne Lohndumping gemeistert werden. Nur so können soziale Mindeststandards für alle gelten, die hier arbeiten, egal, woher sie kommen, so der DGB-Landeschef Landgraf.
DGB Pressestelle
Letzte Änderung: 14.01.2011