Sozialwahl 2011

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01.05.2011 Sozialwahl - was ist das eigentlich und warum sollte man mitwählen? Ein Video und alles, was man wissen muss, gibt es hier.

Sozialwahl und Selbstverwaltung - was ist das?

Alle sechs Jahre entscheiden die Bürger, wie sich die Selbstverwaltungsgremien in den Sozialversicherungen neu zusammensetzen. Zu diesen zählen die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Die Versicherten verwalten die Sozialversicherungen in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen selbst - in der Selbstverwaltung. Die IG Metall beantwortet die zehn häufigsten Fragen rund um die Sozialwahlen.

Die Selbstverwaltung bedeutet für die Versicherten: Sie können sich beteiligen und mitbestimmen. Zum Beispiel können sie bei der Krankenversicherung Einfluss nehmen auf die Qualität der Leistungen sowie der Betreuung der Verwaltung. In den Widerspruchsausschüssen entscheiden Selbstverwalter über die Ansprüche der Versicherten. Deshalb ist es wichtig, wer dort die Interessen der Versicherten vertritt.

1.Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?

Bei der Sozialwahl wählen die Versicherten die Mitglieder der höchsten Entscheidungsgremien bei der Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Unfallversicherung. Das ist der Verwaltungsrat bei den Krankenkassen oder die Vertreterversammlung bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung. Dieses "Versichertenparlament" stellt den Haushaltsplan auf, wählt den hauptamtlichen Vorstand bzw. die Geschäftsführung und entscheidet beispielsweise über neue Versorgungsmodelle oder die Qualität von Reha-Leistungen. In den Selbstverwaltungsgremien sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte paritätisch vertreten. Mit Ausnahme einiger weniger Ersatzkassen - dort gibt es nur Arbeitnehmervertreter.

2.Wie wird gewählt?

Es gibt zwei Verfahren, nach denen die Vertreter bestimmt werden:

  • Bei den Wahlen mit Wahlhandlung, den so genannten "Urwahlen", werden die Versicherten zur Wahl aufgerufen.
  • Bei den Wahlen ohne Wahlhandlung handeln in den meisten Sozialversicherungsträgern die bisher beteiligten Organisationen aus, wer in den kommenden sechs Jahren weiter im Amt bleiben, wer ausscheiden und wer neu hinzukommen soll. Das sind so genannte "Wahlen ohne Wahlhandlung", die auch "Friedenswahlen" genannt werden. Es werden nicht mehr Kandidatinnen bzw. Kandidaten vorgeschlagen, als im Verwaltungsrat vertreten sein können. Mit Ablauf des Wahltages am 1. Juni 2011 gelten diejenigen als gewählt, die vom Listenträger vorgeschlagen wurden. Diese Form der Wahl ist gesetzlich möglich und vom Bundesverfassungsgericht legitimiert.

3.Wie werden die Vertreter der Arbeitgeber gewählt?

Auf der Arbeitgeberseite gibt es nur die so genannten "Friedenswahlen". Hier einigen sich die Arbeitgeberverbände auf ihre Kandidatinnen und Kandidaten.

4.Wo gibt es Wahlen mit Wahlhandlung?

Bei der letzten Sozialwahl 2005 wurden die Versichertenvertreter bei acht von 351 Versicherungsträgern per Briefwahl gewählt. 2011 ist es ähnlich. Wahlhandlungen wird es geben bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei den Ersatzkassen Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, Deutsche Angestellten Kasse (DAK), Kaufmännische Krankenkasse (KKH Allianz) und Handelskrankenkasse (hkk) sowie bei der Berufsgenossenschaft Holz Metall.

5.Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Sozialversicherungen, bei denen es Wahlhandlungen gibt. Bei den Krankenkassen wählen die Mitglieder, die Beitrag zahlen. Familienversicherte wählen nicht.

6.Wie und wann wird gewählt?

Die Stimmabgabe erfolgt durch Briefwahl. Die Wahlberechtigten bekommen von ihren Sozialversicherungen bereits im März 2011 einen Brief, in dem sie die Wahl ankündigen. Vom 11. bis 21. April 2011 bekommen die Versicherten ihre Wahlunterlagen persönlich zugeschickt. Das sind der Stimmzettel und der Wahlumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel muss in dem verschlossenen Wahlumschlag per Post versendet und bis zum Wahltag, dem 1. Juni 2011, bei dem zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein.

7.Werden sich viele beteiligen?

Bei der letzten Sozialwahl 2005 haben etwa 30 Prozent der Wahlberechtigten gewählt, sechs Jahre zuvor waren es noch knapp 40 Prozent. Obwohl die Sozialversicherungsträger in ihren Medien und auf Plakaten darauf hinweisen, sind die Sozialwahlen in der Bevölkerung kaum bekannt. Viele wissen nicht, was die Selbstverwaltung ist. Auch die Gewerkschaften, die ebenfalls zur Wahl kandidieren, informieren umfassend im Internet (siehe Link) und in den Betrieben. Helfen Sie mit, die Sozialwahlen bekannt zu machen! Gewerkschaften stellen Infos und Plakate zur Verfügung.

8.Welche Kandidaten können gewählt werden?

Gewählt werden Listen. Das heißt, auf dem Wahlzettel stehen keine Personen, sondern die Namen von Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch Christliche Arbeitnehmerorganisationen oder andere Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Die Versicherungsträger informieren ihre Mitglieder ab Februar 2011 über die zugelassenen Listen und Kandidatinnen und Kandidaten.

Die IG Metall kandidiert unter anderem bei der Rentenversicherung Bund, bei der Techniker Krankenkasse und der Barmer GEK, bei der Metall Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft Energie,Textil, Elektro, Medienerzeugnisse. Bei anderen Kassen und bei regionalen Rentenversicherungen kandidiert die IG Metall auf Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

9.Was muss ich tun, wenn ich selbst als Versichertenvertreter kandidieren möchte?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft oder bei Ihrer Krankenkasse bzw. Rentenversicherung, welche Listen vertreten sind und lassen Sie sich die Ansprechpartner nennen. Junge Menschen, die sich sozialpolitisch engagieren wollen, sind willkommen, besonders Frauen. Sie können sich auch engagieren, indem Sie zunächst in einem Regionalbeirat, als Vertrauensperson bzw. Versichertenberater oder in einem Widerspruchsausschuss mitarbeiten. Fragen Sie nach!

10.Ist die Arbeit in der Selbstverwaltung ehrenamtlich oder gibt es Geld?

Wer als Vertreter der Versicherten gewählt wird, arbeitet ehrenamtlich. Der Arbeitgeber muss ihn oder sie für diese Tätigkeit freistellen und gegebenenfalls Verdienstausfall zahlen. Etwa 50 bis 60 Euro Sitzungsgeld gibt es pro Sitzungstag, der Vorsitzende erhält das Doppelte. Außerdem werden Reisekosten erstattet. Ehrenamtliche Versichertenberater erhalten eine Aufwandspauschale.

Letzte Änderung: 29.04.2011