Tipp für Geringverdiener
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen gibt folgenden Hinweis:
Bezieher von Hartz IV und andere Haushalte mit gerigem Einkommen müssen nun
schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche ("Bildung und
Teilhabe") beantragen, um sich eine Nachzahlung zu sichern.
Auch Geringverdiener, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, haben einen Anspruch auf eine Nachzahlung.
Bei der Nachzahlung geht es für einkommensschwache Haushalte um richtig viel
Geld: Mindestens 30 Euro pro Kind. Gibt es ein Mittagessen in der Schule,
Kita oder im Hort, sind es sogar mindestens 108 Euro!
Die Nachzahlung gibt es in Form einer Geldzahlung und unter erleichterten
Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich
ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich
Angebote von Vereinen genutzt hat.
Um die Nachzahlung zu bekommen, müssen unbedingt bestimmte Fristen
eingehalten werden: Diese Frist ist bis 30. Juni 2011 verlängert worden.
Mehr Informationen und die Materialien der Koordinierungsstelle zum Thema (Info-Blatt für Betroffene, Musterantrag, Pressemitteilung) findet unter dem angegebenen Link.
Letzte Änderung: 24.05.2011