Equal Pay Day
Equal Pay Day in Schwäbisch Gmünd: Frauen fordern ihre Rechte ein
Aktion auf dem Marktplatz Schwäbisch Gmünd
Die Frauen des DGB, der IG Metall und der KAB haben am Freitag ihren Forderungen nach Entgelt- und Chancengleichheit auf dem Gmünder Marktplatz Ausdruck verliehen. Mit übergroßen Zeitungen saßen sie auf dem Gmünder Marktplatz und weckten damit die Neugier der Passanten. "Aufwertung frauentypischer Berufe jetzt!" war eine der Forderungen, außerdem Mindestlohn, Frauenquote, bedarfsgerechte Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen sowie die gerechte Umverteilung der unbezahlten Familienarbeit auf beide Geschlechter.
"Gerade im Hinblick auf den erwarteten Fachkräftemangel im Pflegebereich können Politik und Wirtschaft es sich nicht mehr erlauben, dass in frauentypischen Berufen so schlechte Arbeitsbedingungen herrschen.", sagt Maria Sinz von der KAB.
Felicitas Nick von der IG Metall Schwäbisch Gmünd verdeutlicht die Zahlen: "Derzeit verdienen in Ostwürttemberg Teilzeit arbeitende Männer durchschnittlich mehr als Vollzeit arbeitende Frauen. Bundesweit arbeiten sogar 31 Prozent aller erwerbstätigen Frauen im Niedriglohnbereich. Auch wenn in den letzten 100 Jahren von Frauen- und Arbeiterbewegung schon viel erreicht wurde, ist es noch ein weiter Weg bis zur echten Gleichberechtigung. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen."
Der 23. März wurde im Jahr 2008 als "Equal Pay Day" festgelegt, weil Frauen statistisch gesehen bis zu diesem Tag arbeiten müssen, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erreichen. Inzwischen hat sich die Schere sogar weiter geöffnet: die Entgeltungleichheit in Baden-Württemberg liegt bei 28,5 Prozent, das heißt Frauen müssen hier sogar bis über den 28. März hinaus arbeiten, um das vergleichbare Jahreseinkommen eines Mannes aus dem Jahr 2011 zu erreichen. Damit ist das Land Schlusslicht im Ländervergleich.
Gründe für die Entgeltungleichheit gibt es viele: Neben der geschlechtsspezifischen Berufswahl und der damit einhergehenden fehlenden Anerkennung von "Frauenberufen" trägt die Berufsunterbrechung durch die Geburt von Kindern ihren Teil zur Entgeltungleichheit bei. Zieht man solche Faktoren ab, so bleibt immer noch ein durchschnittlicher Entgeltunterschied von 8 Prozent übrig.
Letzte Änderung: 27.03.2012