Tarifverhandlungen Leiharbeit

Leiharbeit: Gleiche Arbeit - Gleiches Geld

22.08.2013 Die DGB-Tarifgemeinschaft verhandelt seit März 2013 mit den Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP über verschiedene Tarifverträge in der Leiharbeit. Was man dazu wissen muss.

Equal Pay, Mindestlohntarifvertrag, Tariföffnungsklausel und Nachwirkung. Die häufigsten Fragen zu den Tarifverhandlungen in der Leiharbeit hat der DGB auf seiner Internetseite zusammengestellt. Wir haben die Seite hier verlinkt.

Dort finden sich auch Berichte über die Verhandlungen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP. Die IG Metall ist in der DGB-Tarifgemeinschaft vertreten. In diesem Jahr haben bisher fünf Verhandlungsrunden stattgefundenen.

Die DGB-Gewerkschaften fordern:

  • Die unterste Entgeltgruppe sollte in zwei Stufen von zuerst 8,50 Euro auf dann 9,00 Euro (West) erhöht werden. Die anderen Entgeltgruppen müssen entsprechend prozentual angepasst werden.
  • Die Entgelttabelle Ost soll sich an das Niveau West so annähern, dass am Ende der Laufzeit ein gleiches Entgelt Ost/West erreicht ist.
  • Der Entgelttarifvertrag sollte eine Laufzeit von 24 Monaten haben.
  • Der Mindestlohntarifvertrag sollte eine Laufzeit von 30 Monaten haben (wegen Vorlaufzeit zum Erlass der Rechtsverordnung von ca. 6 Monaten, deshalb ist ein frühzeitiger Abschluss notwendig).
  • Außerdem wurden einige Änderungen in den Mantel- und Entgeltrahmentarifverträgen gefordert (u.a. Regelungen zum Streikbrucheinsatz, zu den Ausschlussfristen, Arbeitszeitkonten und Entgeltgruppendefinitionen).

Bisher hat es in den fünf Verhandlungsrunden keine Annäherung gegeben. Die Vorstellungen der Tarifparteien liegen sehr weit auseinander.

Letzte Änderung: 22.08.2013