Ratgeber: Hitze im Büro

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09.07.2018 Wenn der Arbeitsplatz im Sommer zur tropischen Zone wird, müssen Beschäftigte nicht tatenlos schwitzen. Auch der Arbeitgeber ist in der Pflicht. Doch welche Regeln gelten?

Cooler Arbeitsplatz - trotz Hitze

Wenn der Arbeitsplatz im Sommer zur tropischen Zone wird, müssen Beschäftigte nicht tatenlos schwitzen. Auch der Arbeitgeber ist in der Pflicht. Doch welche Regeln gelten?
Wenn das Thermometer Richtung 30 Grad klettert, schmilzt nicht nur das Eis. Auch der Kopf und so mancher Gedanke scheinen in der Hitze zu zerfließen - besonders wenn Mensch vom Hals abwärts in Hemd und Krawatte oder Blaumann steckt.

Anders als in der Schule gibt es am Arbeitsplatz kein Hitzefrei. Aber wenn es im Büro oder in der Werkshalle zu warm wird, muss der Arbeitgeber Abhilfe schaffen. Hitze ist nicht nur unangenehm, sie kann die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit senken. Sie macht müde und schränkt die Konzentration ein, kann zu Herz-Kreislauf-Problemen führen und das Risiko für Arbeitsunfälle erhöhen.

Nach einer technischen Regel für Arbeitsstätten, der ASR 3.5, soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten. Eine Ausnahme gilt für Arbeitsplätze, an denen es betriebsbedingt wärmer ist, etwa am Hochofen. Ansonsten darf der Arbeitgeber von der 26-Grad-Regel nur abweichen, wenn die Räume ausreichend vor Sonne geschützt sind und die Außenlufttemperatur über 26 Grad steigt.

Früher arbeiten
Die ASR nennt Möglichkeiten, wie Beschäftigte vor allzu großer Hitze geschützt werden können. Über die Auswahl entscheidet der Betriebsrat mit. Wird es im Büro wärmer als 26 Grad, kann der Arbeitgeber etwa durch Lüften während der Nacht oder Getränke die Hitze für die Beschäftigten erträglicher machen. Außerdem kann er die Arbeitszeit verkürzen und in die kühleren Morgenstunden legen. Bei mehr als 30 Grad Lufttemperatur im Raum ist der Arbeitgeber verpflichtet, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Steigt die Temperatur auf über 35 Grad, ist der Raum als Arbeitsraum nicht mehr geeignet, es sei denn, es werden Schutzmaßnahmen ähnlich wie bei Hitzearbeitsplätzen ergriffen. Auch die Kleidervorschriften kann der Arbeitgeber lockern und an heißen Tagen etwa auf Krawattenpflicht verzichten.

Letzte Änderung: 09.07.2018