Kündigung bei der ZF LS

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06.09.2010 Obwohl Kollege Ripepi seine Kündigungsschutzklage gewonnen hat und von der ZFLS weiterbeschäftigt werden muss, darf er nicht arbeiten.

Im Kündigungsfall Giuseppe Ripepi geht der Nervenkrieg für unseren Kollegen weiter.

Giuseppe Ripepi, IG Metall-Vertrauensmann in der ZF Lenksysteme Schwäbisch Gmünd, hatte mit Hilfe des DGB-Rechtsschutzes gegen die ungerechtfertigte fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses geklagt. Beim Kammertermin erklärte das Gericht die Kündigung für unwirksam. Der Kollege Ripepi sei bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens von der ZF Lenksysteme weiter zu beschäftigen.

Alles bestens, möchte man meinen. Doch dem ist nicht so. Giuseppe Ripepi bleibt weiter außen vor.

Anfang Juli wurde Kollge Ripepi darüber informiert, dass die ZF Lenksysteme ihn zwar unter Fortzahlung seiner Bezüge weiterbeschäftigt, ihn aber gleichzeitig von der Arbeit freistellt, da sie beabsichtigt, in die Berufung zu gehen. Die von Giuseppe Ripepi angebotene Arbeitsleistung will die ZF Lenksysteme nicht annehmen.

Im Klartext bedeutet das, dass Giuseppe Ripepi weiterhin vom Arbeitslosengeld leben muss. Das verlorene Geld, verursacht durch die ungerechtfertigte Kündigung, wird ihm wohl erst nach dem komplett abgeschlossenen Verfahren, also erst nach der Berufung, nachbezahlt.

Auch der Betriebsrat hat sich für die Beschäftigung des Kollegen Ripepi eingesetzt. Mehr dazu in einer Information der IG Metall-Vertrauensleute, die hier heruntergeladen werden kann.

Anhang:

Info der IG Metall-Vertrauensleute

Info der IG Metall-Vertrauensleute

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Letzte Änderung: 01.09.2010