Anrechung von Elterngeld bei Hartz IV
Seit 01. Januar 2011 wird der Mindestbetrag Elterngeld von 300 Euro auf die Leistungen nach Hartz IV angerechnet. Damit entfällt die Zahlung ausgerechnet für Menschen, die aufgrund ihrer sozialen Lage dringend darauf angewiesen sind. Eine empörende soziale Ungerechtigkeit, dass dieser Mindestbetrag weiterhin allen zusteht bis zu einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro (bei Verheirateten 500.000 Euro). Das ist politisch ein Skandal und möglicherweise auch verfassungswidrig.
Nun hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen und das Arbeitslosenprojekt TuWas Betroffenen einen Weg des Widerstands aufgezeigt. Sie empfehlen Widerspruch bzw. Klage gegen die Streichung von Elterngeld. Dazu wurden ein Musterwiderspruch und eine Musterklage entwickelt, die unter dem Link der Koordinierungsstelle zu finden sind.
Hierbei geht es nicht darum, schnell höhere Leistungsansprüche für Betroffene zu erreichen, sondern um ein politisches Signal. Ulrich Stascheit, einer der Urheber, schreibt dazu:
"Wie stets gibt es keine Garantie, dass ein Sozialrichter die Sache dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorlegt; und erst recht keine, dass das BVerfG die Anrechnung des Elterngeldes auf das Alg II kippt. Aber einen Versuch, diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen, jedenfalls sie nicht mit dem Mantel des Schweigens zuzudecken, ist es allemal wert."
Mehr dazu siehe Link.
Links:
Zur Kürzung von Elterngeld seit 01.01.2011
Mehr Informationen bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Letzte Änderung: 08.02.2011